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27.08.2025

Grenzstein verschoben? So reagieren Eigentümer richtig

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Ein verschobener oder nicht auffindbarer Grenzstein kann schnell zu Unsicherheit oder gar Konflikten mit dem Nachbarn führen. Dabei ist die Grundstücksgrenze die Grundlage für Zäune, Bepflanzung oder bauliche Maßnahmen. Wer als Eigentümer Verdacht schöpft, dass ein Grenzverlauf verändert wurde, sollte umsichtig vorgehen – denn nicht immer steckt Absicht dahinter, und oft lässt sich die Situation schnell klären.

Grenze prüfen – aber richtig

Wenn Zweifel am Grenzverlauf bestehen, sollte als erster Schritt die Einsicht in den amtlichen Lageplan erfolgen. Diese Unterlagen können beim Katasteramt oder dem Grundbuchamt eingesehen oder angefordert werden. Ist der Grenzstein tatsächlich verschoben oder nicht mehr vorhanden, kann ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit einer Grenzfeststellung beauftragt werden. Diese ist rechtsverbindlich – und gibt beiden Seiten Klarheit.

Kommunikation statt Konfrontation

Oft entstehen Unklarheiten durch Unwissen oder Baumaßnahmen ohne genaue Ortskenntnis. Wer auf den Nachbarn zugeht und das Gespräch sucht, kann Missverständnisse oft ausräumen, bevor es zum Streit kommt. Ein neutraler Experte schafft Vertrauen und sorgt für eine faire Lösung. Denn selbst eine geringfügige Verschiebung kann langfristig zu Problemen führen – etwa bei einem späteren Verkauf.

Was Eigentümer vermeiden sollten

Eigenmächtiges Umsetzen, Entfernen oder Setzen von Grenzmarkierungen ist keine Lösung – es kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch provisorische Grenzzäune ohne Einigung können zu Auseinandersetzungen führen. Wer rechtssicher handeln will, setzt auf offizielle Dokumentation und professionelle Unterstützung – das schützt vor späteren Kosten und Ärger.

Fazit

Ein verschobener Grenzstein ist kein Grund zur Panik – aber ein Anlass zum Handeln. Eigentümer, die sachlich bleiben, Fakten schaffen und das Gespräch suchen, schützen nicht nur ihre Grundstücksgrenze, sondern auch das gute Miteinander in der Nachbarschaft.


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